Finanzausgleichsgesetz übergeht die ländlichen Zentralorte.
Es wäre vieles zu diskutieren gewesen zum neuen Gesetz, das die Finanzen zwischen dem Land und den Kommunen regelt.
Wegen der Corona-Pandemie wurden die Sitzungen und die Diskussion verkürzt und auch eine Demonstration von Bürgermeistern und Stadtvertretern gegen die schlechte Finanzausstattung der Grundzentren wurde abgesagt.
Zwei wesentliche Mängel des neuen Gesetzes werden die Forderungen aus den Kommunen nicht zum Verstummen bringen:
Erstens reichen die Landesgelder für die Kleinstädte im ländlichen Raum nicht für die Pflichtaufgaben und die Weiterentwicklung der Gemeinden und zweitens können die Gemeinden ihre Straßen nicht unterhalten und erneuern, wenn ihnen nicht die Kosten für die abgeschafften Straßenausbaubeiträge erstattet werden.
Im geänderten Kommunalen Abgabengesetz ist die Erstattung beschlossen worden – in den zugewiesenen Mitteln finden sie sich nur als viel zu kleine Pauschalen wieder.