Rostocker Bund fordert bay­rische Lösung bei Straßen­ausbau­beiträge

Parteien fallen bei Abschaffung der Straßenausbaubeiträge um
Rostocker Bund fordert Bayrische Lösung für MV

Am 12.12.2018 beantragten CDU, Linke, Grüne und UFR zusammen mit dem Rostocker Bund, „ab sofort und bis zum Inkrafttreten der entsprechenden landesgesetzlichen Regelungen auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in Rostock zu verzichten und keine Bescheide mehr an betroffene Anlieger zu versenden“.
Am 15.01.2019 wurde dies – erneut gemeinsam – in die Kurzfassung gebracht, die Erhebung ab sofort „auszusetzen“.

Dann aber kam ein CDU-Befehl aus Schwerin und siehe da Rostocker Parteien, die auch im Landtag vertreten sind und sich ansonsten medial überschlugen, die Volksinitiative und die Freien Wähler zu überholen, fielen um. Der gestern durch sie beschlossene Text beauftragt den Rostocker OB nur noch, „ab sofort und bis zunächst 31.12.2019 für Maßnahmen mit Baubeginn ab dem 01.01.2018 keine Beitragserhebungsbescheide zu versenden.

Dem hat der Rostocker Bund nicht mehr zugestimmt, obwohl wir in der Bürgerschaft im Februar 2018 Initiatoren der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge waren, denn der Beschluss bedeutet: Es gibt kein Moratorium für alle Bescheide, viele können weiter erteilt werden.
Die Parteien befürworten die sog. Spatenstichlösung anstelle eines Stichtags für die Versendung von Bescheiden. Baumaßnahmen, die in 2017 begonnen wurden, sind vielfach noch gar nicht abgerechnet bzw. die Bescheide wurden noch nicht erteilt.

Die Verjährungsfrist beträgt vier Jahre, d.h. es gibt noch 4-6 Jahre Unsicherheit für Anlieger. Völlig offen ist zudem die Definition von Baubeginn.

Weshalb die Rostocker Bürgerschaft in vorauseilendem Gehorsam dem CDU-Ruf aus Schwerin folgte, ist ihr Geheimnis. Erforderlich war es nicht.
Gefreut hat es die SPD. Sie hatte bis dato keinen der Anträge zu den Straßenausbaubeiträgen mitgezeichnet, stimmte gestern aber ohne jede Bedenken der Neufassung zu.
Damit ist auch klar, wie die Debatte heute im Landtag ausgehen wird: CDU und SPD werden die LösungMaßnahmebeginn vorschlagen, die Linke wird sich dem offensichtlich nicht entgegenstellen, denn in Rostock hat sie bereits zugestimmt.

Das ist ein Armutszeugnis.

Die Verwaltung kann und wird noch fleißig viele Bescheide herausschicken: Für alle Maßnahmen, die vor dem 01.01.2018 begannen, zurückliegend bis theoretisch sogar 2012/13.
Dass die Verwaltung genau dies beabsichtigt, wird dadurch offensichtlich, dass die Bürgerschaft am 30.01. zugleich einer Änderung der Satzung für Rostock zustimmen soll.
Interessant daran ist, dass in der Neufassung auch rechtliche Festlegungen geändert werden, zu denen es Rechtsstreitigkeiten gegeben hat, aufgrund derer einige Bescheide unzulässig waren. Die Rostocker Bürgerschaft soll mit der Satzungsänderung am 30.01. ermöglichen, dass in den kommenden Wochen noch viele Bescheide versandt werden können.
Das lehnen wir ab.

Wer die Abschaffung der Beiträge wirklich vertritt, der benötigt keine Satzungsänderung, denn sie erst ermöglicht die Versendung von Bescheiden für Maßnahmen, die Jahre zurückliegen können.

Rostocker Bund fordert Bayrische Lösung für MV

In Bayern wurden die Straßenausbaubeiträge im Juni 2018 rückwirkend zum 01.01.2018 abgeschafft – allerdings nicht als Spatenstichlösung, sondern als tatsächliche Beendigung der Versendung von Bescheiden.
Alle nach dem 01.01.2018 festgesetzten und bekannt gegebenen Bescheide werden in Bayern aufgehoben. Der Anlieger muss keine Straßenausbaubeiträge mehr bezahlen und kann bereits entrichtete Beträge sogar zurückverlangen. Nur noch die Anlieger müssen zahlen, denen ihr Bescheid bis zum 31.12.2017 bekannt gegeben worden ist.
Hinzu kommt in Bayern sogar noch eine Härtefallregelung für Betroffene im Zeitraum 01.01.2014 – 31.12.2017, die bis März 2019 genauer definiert werden soll.

Der Rostocker Bund fordert für MV die Stichtagsregelung für die Versendung von Bescheiden!
Wer bis jetzt keinen Bescheid erhalten hat, soll auch keinen mehr bekommen.

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