Spenden
Haben Sie gewusst, dass wir keine Konzernspenden annehmen? Nein? Das ist und bleibt so!
Aber auch für uns ist der Wahlkampf und der Wettbewerb mit den anderen teils großspendenfinanzierten Parteien eine teure Angelegenheit.
Obwohl und gerade weil wir unabhängig bleiben wollen, freuen wir uns über jede Spende, die unsere Arbeit unterstützt.
Sparkasse Mecklenburg-Schwerin
FREIE WÄHLER Mecklenburg-Vorpommern
IBAN: DE92 1405 2000 1711 0253 52
BIC: NOLADE21LWL
Verwendungszweck: Spende, Vorname, Nachname, PLZ, Ort, Straße, Hausnummer
- Ihre Spende ist eine Parteispende. Nach § 25 Parteiengesetz sind Parteien berechtigt, Spenden anzunehmen. Die Spenden werden für unsere politische Arbeit verwendet.
- Bis zu einer jährlichen Höhe von 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete werden nach §34 EStG bis zu 50% der Spende als Sonderausgabe auf die Steuerschuld angerechnet.
- Bitte beachten Sie: Wir und Ihr Finanzamt benötigen für die Eingangsbestätigung und die Zuwendungsbestätigung einer Spende Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse. Deshalb bitten wir Sie, bei einer Überweisung in den Verwendungszweck: Spende, Vorname und Nachname, PLZ, Ort, Straße und Hausnummer. Herzlichen Dank!
- Bitte beachten Sie zu dem, dass die Person, die spenden möchte, mit dem Kreditkartenbesitzer bzw. Kontoinhaber identisch sein muss. Sofern Sie eine oder mehrere Spendenzuwendungen ab 10.000 Euro an uns übermitteln, werden Ihre personenbezogenen Daten (Name, ggf. Unternehmen, Anschrift und Höhe der Zuwendung) gemäß § 25 Abs. 3 Satz 1 Parteiengesetz in unserem Rechenschaftsbericht veröffentlicht.
- Gemäß § 25 Abs. 3 Satz 2 und 3 des Parteiengesetzes werden wir Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50.000 Euro übersteigen, dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich anzeigen. Ihre personenbezogenen Daten sowie die Summe der Spende werden als Bundestagsdrucksache und auf der Website des Bundestags veröffentlicht.