„Anordnungen müssen in einer verständlichen, bürgerfreundlichen Sprache geschrieben werden. Gerade im Zusammenhang mit dem Corona-Virus muss man kooperativ mit Betroffenen sein. Dem Schreiben fehlt jedes Mitgefühl und das Angebot zur Unterstützung. Jeder Strafbefehl ist netter geschrieben“, meint von Westarp. Es sei zudem widersprüchlich und lebensfremd.
„Auf der einen Seite sollen Kinder allein isoliert sein, dann soll wiederum doch ein Tagebuch über sämtliche Aktivitäten geführt werden. Die Eltern haben die Pflicht, diese Auflagen gewissenhaft zu erfüllen. Das Infektionsschutzgesetz kollidiert eindeutig mit dem Jugendschutz – Stichwort Aufsichtspflicht“, so von Westarp.
„Das Schreiben muss Anlass sein, Sprache, Tonfall und Verständlichkeit der amtlichen Mittelungen aus der Kreisverwaltung auf allen Ebenen auf ihre Bürgerfreundlichkeit zu überprüfen. Wir werden dazu mit unserer Fraktion im Kreistag die Initiative ergreifen“.
In erster Linie müsse Betroffenen geholfen werden und das gehe nur, wenn Auflagen angemessen, verständlich und umsetzbar seien.