Das Verbot der Sterbehilfe verstößt gegen das Grundgesetz. Es gibt ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben und auf straffreie Hilfe dabei.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte Paragraf 217 im Strafgesetzbuch nach Klagen von schwerkranken Menschen, Sterbehelfern und Ärzten für nichtig.
Die FREIEN Wähler begrüßen das Urteil aus Karlsruhe.
Diese Entscheidung war längst überfällig. Damit können auch in Deutschland unheilbar kranke Menschen selbstbestimmt über den
Zeitpunkt ihres Todes entscheiden. Sie, ihre Familien, behandelnde Ärzte und Hilfevereine werden nicht mehr kriminalisiert und ins Ausland getrieben.
https://www.tagesschau.de/inland/sterbehilfe-urteil-103.html