Alle Mitglieder, die ihren Erstwohnsitz im Gebiet der zukünftigen Ortsvereinigung haben, sind schriftlich zur Gründungsversammlung einzuladen. Eingeladen wird von der Landesgeschäftsstelle.
Auf der Gründungsversammlung muss die Satzung der Ortsvereinigung verabschiedet werden. Der eigentliche Gründungsakt ist die Verabschiedung der Satzung. Zum Zeitpunkt der Satzungsabstimmung müssen mindestens sieben aktive Mitglieder der zu gründenden Ortsvereinigung anwesend sein. Die Satzung darf nicht der Kreis-, bzw. Landes- und Bundessatzung widersprechen. Deswegen haben wir eine praxiserprobte Mustersatzung entwickelt, die an die jeweiligen Gegebenheiten angepasst werden kann.
Von der Gründungsversammlung ist ein Protokoll anzufertigen. Bestandteil dieses Protokolls ist eine Teilnehmerliste, in der alle Gründungsmitglieder namentlich aufgeführt sind und ihre Teilnahme mit Unterschrift bestätigen. Zudem muss das Protokoll vom Protokollanten/der Protokollantin, dem Versammlungsleiter/der Versammlungsleiterin und dem/der neu gewählten Vorsitzenden persönlich unterschrieben werden. Eine Kopie des Protokolls und die beschlossene Satzung werden an die Landesgeschäftsstelle geschickt.