Gewaltenteilung gilt auch in Pandemiezeiten

Schwierige Zeiten erfordern schwierige, manchmal unattraktive Entscheidungen, das ist keine Frage. Auch bei den neuesten Beschränkungen in der Covid-19-Pandemie, die ab 2. November gelten werden, geht es letztendlich um Menschenleben. Aber es ist nicht länger zu tolerieren, dass Parlamente auf Bundes-und Landesebene, aber auch im kommunalen Bereich dauerhaft entmachtet werden. Wesentliches Merkmal der Demokratie ist die Gewaltenteilung zwischen Gesetzgebung, Ausführung und Rechtsprechung. Sie darf in Kriegs-und Notstandszeiten aufgehoben werden. „Es gibt aber keinen Notstand, der die gewählten Volksvertreter auf Bundes- und Landesebene oder im kommunalen Bereich entmachten würde“ erklärt Gustav Graf von Westarp, Landesvorsitzender der Freien Wähler M-V. Eine Telefonkonferenz mit der Kanzlerin ersetze nicht die öffentliche Diskussion in Parlamenten. Zudem sei auch nicht gewährleistet, dass alle Interessen der Bevölkerung berücksichtigt werden, so von Westarp weiter. Die FREIEN WÄHLER fordern deshalb Parlamentsbeschlüsse und zielgenaue Maßnahmen gegen die tatsächlichen Verbreitungsherde. „Wo, bitte, ist bei Beachtung der Hygieneregeln die Gastronomie, die Hotelerie oder Medizinberufe ein Hotspot für Corona gewesen, der eine erneute Schließung rechtfertigt?“ Nur dort, wo die Menschen sich nicht daran halten, werde es gefährlich: zum Beispiel in Schlachtbetrieben, bei privaten Partys oder bei Massenveranstaltungen. Parlamente bieten die Chance, dass nur das angeordnet wird, was zielgenau die Ansteckungsgefahr vermindert und das öffentliche Leben auf-rechterhält. Verwaltungen hingegen neigen dazu, möglichst alles zu verbieten, damit ihnen später niemand einen Vorwurf machen kann.

Link: https://www.ndr.de/nachrichten/info/Erneute-Corona-Einschraenkungen-Das-gilt-ab-Montag,einschraenkungen102.html

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