Haben Tausende von „Altanschließern“ ans Trinkwassernetz in Brandenburg Anspruch auf Schadenersatz? Darüber entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) voraussichtlich am 27. Juni. Nach Angaben des BGH hat das Urteil über den Einzelfall hinaus Pilotcharakter für zahlreiche noch anhängige Verfahren in Brandenburg. Insgesamt geht es um Ansprüche in Höhe von geschätzt 300 Millionen Euro (AZ: III ZR 93/18). Teilweise wurden die Anschlüsse vor Jahren verlegt. Dafür fielen Kosten an, die von den Grundstückseigentümern gefordert wurden. Ob zurecht, ist die Frage. Wenn nicht, wer zahlt dann zurück
Geld zurück für „Altanschließer“?
Den Beitrag mit Freunden teilen