In einem offenen Brief an die Ministerpräsidentin hatten die FREIEN WÄHLER kritisiert, dass es Parteien in Mecklenburg-Vorpommern verboten war, sich zu versammeln. Sie bewerteten das als unzulässigen Eingriff in das Grundgesetz. Als wesentlichen Grund zitierten die FREIEN WÄHLER aus einem Urteil desBundesverfassungsgerichts: „Die für den Prozess der politischen Willensbildung im demokratischen Staat entscheidende Rückkoppelung zwischenStaatsorganen und Volk ist auch Sache der Parteien, Sie erschöpft sich nicht in dem in Abständen wiederkehrenden Akt der Wahl des Parlaments“. Damit können nun auch wieder die Orts- und Kreisversammlungen stattfinden. Die Landesregierung ist mit der neuen Regelung einem Gerichtsprozess zuvorgekommen.
Landesregierung korrigiert Fehler
In einem offenen Brief an die Ministerpräsidentin hatten die FREIEN WÄHLER kritisiert, dass es Parteien in Mecklenburg-Vorpommern verboten war, sich zu versammeln. Sie bewerteten das als unzulässigen Eingriff in das Grundgesetz. Als wesentlichen Grund zitierten die FREIEN WÄHLER aus einem Urteil desBundesverfassungsgerichts: „Die für den Prozess der politischen Willensbildung im demokratischen Staat entscheidende Rückkoppelung zwischenStaatsorganen und Volk ist auch Sache der Parteien, Sie erschöpft sich nicht in dem in Abständen wiederkehrenden Akt der Wahl des Parlaments“. Damit können nun auch wieder die Orts- und Kreisversammlungen stattfinden. Die Landesregierung ist mit der neuen Regelung einem Gerichtsprozess zuvorgekommen.
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